Beihilfe
Beihilfe für Beamte – Ein Überblick
Die Beihilfe ist ein wichtiges System der Gesundheitsfürsorge für Beamte, Beamtenanwärter und ihre Familien. Sie bietet finanzielle Unterstützung bei Krankheitskosten und sichert die medizinische Versorgung lebenslang ab. Hier findest du die wichtigsten Informationen zur Beihilfe, die speziell für Polizeibeamte und -anwärter relevant sind.
Was ist die Beihilfe?
Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung des Dienstherrn, die einen Teil der Krankheitskosten abdeckt. Im Gegensatz zur Krankenversicherung zahlt der Dienstherr direkt im Krankheitsfall und übernimmt anteilig medizinische Kosten. Dieser Anspruch besteht auch im Ruhestand, sodass Beamte lebenslang abgesichert sind.
Wer ist beihilfeberechtigt?
Beihilfeberechtigt sind Beamte, Beamtenanwärter, Referendare und Richter sowie deren berücksichtigungsfähige Angehörige. Zu den Angehörigen zählen Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder, sofern bestimmte Einkommens- und Altersgrenzen eingehalten werden.
- Ehegatten und Lebenspartner sind beihilfeberechtigt, wenn ihr Einkommen eine festgelegte Grenze nicht übersteigt.
- Kinder sind in der Regel bis zum 25. Lebensjahr beihilfeberechtigt. Besondere Regelungen gelten für Kinder im Wehr- oder Ersatzdienst sowie für behinderte Kinder ohne eigenes Einkommen.
Polizeibeamte durchlaufen mehrere Stufen auf ihrem Weg zur Verbeamtung
Wie funktioniert die Beihilfe?
Die Beihilfe erstattet je nach Familienstand und Bundesland zwischen 50 und 80 Prozent der Krankheitskosten. Der restliche Anteil muss durch eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung abgedeckt werden. Dies stellt sicher, dass Beamte stets umfassend abgesichert sind, ohne dass alle Kosten aus eigener Tasche getragen werden müssen.
Der sogenannte Beihilfebemessungssatz legt fest, wie viel Prozent der Krankheitskosten durch die Beihilfe übernommen werden. Die genaue Höhe hängt vom jeweiligen Familienstand und den Regelungen des Landes ab.
Leistungen der Beihilfe
Die Beihilfe erstattet nur medizinische Leistungen, die als notwendig und angemessen eingestuft sind und nicht von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossen sind. Diese Regelungen werden in der Bundes- und den Landesbeihilfeverordnungen festgelegt. Typische Leistungen umfassen unter anderem:
- Ärztliche Behandlungen
- Krankenhausaufenthalte
- Medikamente und Hilfsmittel
- Psychotherapeutische Behandlungen
Eine private Krankenversicherung für Beamte deckt die übrigen Kosten und sollte beihilfekonform gestaltet sein, damit sie optimal zur Beihilfe passt.
Pflegepflichtversicherung für Beamte
Für Beamte besteht eine gesetzliche Pflicht zur Pflegeversicherung, die nicht über die Beihilfe organisiert ist. Daher ist der Abschluss einer privaten Pflegepflichtversicherung notwendig, die zusammen mit der privaten Krankenversicherung abgeschlossen wird.
Weitere Informationen
Weitere Details zur Beihilfe findest du auf den offiziellen Seiten der Beihilfestelle in Hessen und im eBeihilfe-Portal: