Diensthaftpflichtversicherung
Wichtige Versicherungen für Polizeianwärter und Polizeibeamte
Wer einem anderen einen Schaden zufügt und dafür haftbar ist, muss diesen Schaden ersetzen – das gilt sowohl im privaten als auch im dienstlichen Bereich. Meist handelt es sich glücklicherweise nur um kleinere Missgeschicke. Doch wenn Schäden an wertvollen Sachgütern entstehen oder Personen zu Schaden kommen, können die finanziellen Forderungen schnell enorm werden. Das ist insbesondere in Ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit bei der Berufspolizei ein wichtiges Thema.
Hier greift jedoch eine Besonderheit: Während Ihrer dienstlichen Tätigkeit haftet zunächst Ihr Dienstherr im Rahmen der sogenannten Amtshaftung (§ 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG). Allerdings kann der Dienstherr Sie in Regress nehmen, wenn Ihnen eine grob fahrlässige Pflichtverletzung nachgewiesen wird. In solchen Fällen haften Sie unbeschränkt, was erhebliche finanzielle Konsequenzen für Sie bedeuten kann. Umso wichtiger ist es, frühzeitig Vorsorge zu treffen – denn hier gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht.
Diensthaftpflichtversicherung
Mit einer umfassenden Privat- und Diensthaftpflichtversicherung sind Sie besonders als Polizist optimal abgesichert. Sie profitieren von einem hohen Versicherungsschutz mit einer Versicherungssumme von bis zu 20 Millionen Euro, die sowohl den privaten als auch den dienstlichen Bereich abdeckt. Eine solche kombinierte Versicherungslösung bietet Ihnen den idealen Schutz vor finanziellen Risiken und sorgt dafür, dass Sie sich ganz auf Ihre Aufgaben konzentrieren können.
- Zur Absicherung des dienstlichen Haftungsrisikos
- Versicherungssumme 10 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden
- Dienstlicher Umgang mit Geräten und Waffen / Munition sowie mit Diensthunden /-pferden bis zur Versicherungssumme
- Kfz-/Geräteregress und Abhandenkommen von nicht persönlichen Ausrüstungsgegenständen jeweils bis 50.000 EUR
- Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen bis 5.000 EUR